Wahlarztordination

Wahlarztordination vs. Kassenvertrag: Was Sie wissen sollten

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Praxis eine Wahlarztordination ist. Dies bedeutet, dass wir keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen haben. Im Folgenden möchten wir Ihnen die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Wahlarztordination und einer Kassenordination erläutern:

1. Freie Arztwahl:

  • In einer Wahlarztordination haben Sie die Freiheit, Ihren Arzt selbst zu wählen, unabhängig von Ihrer Krankenversicherung. Dies ermöglicht Ihnen eine persönliche Entscheidung für einen Arzt, dem Sie vertrauen und mit dem Sie sich wohl fühlen.

2. Individuelle Leistungen:

  • Als Wahlarzt können wir individuelle Leistungen anbieten, die über das Standardangebot der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Dies umfasst zum Beispiel erweiterte Diagnoseverfahren wie zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen oder die Fahrradergometrie.

3. Honorar und Kosten:

  • Die Kosten für Leistungen in einer Wahlarztordination werden privat in Rechnung gestellt und können variieren. Es ist wichtig die Honorarnoten im Anschluss an die Kassen einzureichen. In der Regel erhalten Sie 80 % vom Kassentarif. Gerne können wir die Honorarnote für Sie einreichen.
  • Zahlung der Honorarnoten: Wir möchten Sie höflich darauf hinweisen, dass die Honorarnoten unmittelbar in der Ordination zu begleichen sind. Sie haben die Möglichkeit, bar oder mit Karte zu bezahlen.

4. Wartezeiten:

  • Da Wahlarztordinationen oft weniger stark frequentiert sind als Kassenordinationen, können in der Regel kürzere Wartezeiten für Termine und Behandlungen angeboten werden. Dies trägt dazu bei, dass Sie zeitnah die notwendige ärztliche Versorgung erhalten.

5. Exklusive Betreuung:

  • Als Wahlarzt legen wir großen Wert auf eine persönliche und umfassende Betreuung. Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Ihre Anliegen, um eine individuelle und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Behandlung zu gewährleisten.

Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen einen klaren Überblick über die Unterschiede zwischen einer Wahlarztordination und einem Kassenvertrag verschaffen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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