Führerscheinuntersuchungen
Die Führerscheinuntersuchung ist gemäß § 8 des Führerscheingesetzes für alle Führerscheinbewerber verpflichtend. Die Führerscheinuntersuchung ist eine ärztliche Untersuchung, die dazu dient die Fahrtauglichkeit zu überprüfen.
Kosten der Führerscheinuntersuchung (amtlich geregelt) :
Zum Untersuchungstermin sind folgende Dokumente notwendig:
– Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein gilt auch)
– Bei Brillenträgern (Nur Gruppe 2 und Wiederholungsuntersuchung): Brille, Bescheinigung der Brillenstärke (Optiker oder Augenarzt) – nicht älter als 6 Monate !!